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Bezirksklasse Runde 2 - Ergebnisse am besten hier rein  Unten

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  • Anonymous

    hallo,


    für alle Streitfälle kann es keine Genze geben. Aber was ist mit dem konkreten Fall Handy?


    Gruß Roland 



    In so einem Fall spreche ich den Handy-Sünder an und bitte ihn, das Handy auszuschalten. Sollte sein Gegner (oder dessen Mannschaftsführer) reklamieren und den Partieabbruch verlangen, gebe ich natürlich statt. (Kläger-/Richter-Prinzip). Die Verantwortung liegt dann beim Kläger.


    P.S.: Ich spreche hier natürlich ausdrücklich nur vom Turnierniveau bis einschl. Bezirksklasse!





    editiert von: Querspringer, 13.11.2007, 13:16 Uhr
  • @ Roland

    Ich kann Dir natürlich auch zum Thema 'Handy' keine klare Grenze nennen, wohl aber zwei klare Fälle (übrigens in der Zusammenschau von FIDE und BTO auf den ersten Blick die einzigen, leider).

    1. Fall
    Das Handy klingelt im Turniersaal (Spielbereich). Die Partie wird als verloren gewertet.
    Punkt.

    2. Fall (z.B. Streitfall Dellbrügge - Röttgers)
    Die Benutzung eines Telephons außerhalb des Turnierareals (nach FIDE: Spielbereich, Toiletten, Verpflegungsbereiche und Nebenräume für Raucher, sowie weitere, vom Schiedsrichter bezeichnete Bereiche) ist nicht Gegenstand der Regelpunkte.
    (und da es immer gut ist, wenn man weiß, wovon man redet, habe ich diese am Ende aufgeführt)


    zum 2. Fall noch eine Anmerkung:

    Dies bedeutet natürlich NICHT, dass die Benutzung eines Telephons außerhalb des Turnierareals grundsätzlich nicht als ein Regelverstoß (die Benutzung des Telephons hat hierbei nur mittelbare Relevanz) betrachtet werden könne.

    Diese Anmerkung - obwohl eigentlich selbstverständlich - ist von entscheidender Bedeutung.

    Denn wer diesen Punkt nicht sieht, wer also nicht zwischen mittelbarer und unmittelbarer Relevanz unterscheiden kann, der wird unausweichlich in die Irre geführt werden, weil er in seinem verständlichen Bemühen, die ansonsten in der Tat fatalen Konsequenzen auszuschließen, die Maßgeblichkeit eines Regelpunktes nur von den Begriffen 'Telephon' oder 'Handy' abhängig macht und damit tragischerweise genau bei den Regelpunkten landet, die sich mit diesem Fall eben NICHT befassen.




    FIDE

    12 b) Das Mitbringen von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen
    Kommunikationsmitteln, die nicht vom Schiedsrichter genehmigt wurden, in das
    Turnierareal ist streng verboten. Falls das Mobiltelefon eines Spielers während der
    Partie im Turnierareal läutet, hat der Spieler die Partie verloren. Das Ergebnis des
    Gegners legt der Schiedsrichter fest.

    13.7 b) Der Gebrauch eines Mobiltelefons ist für Jedermann im Turnierareal und in jedem vom Schiedsrichter bestimmten Bereich verboten.


    BTO

    6.7 Es ist verboten, den Gegner, gleich auf welche Art, abzulenken oder zu stören. Im Turniersaal mitgeführte Telefone (Handys o.ä.) müssen abgeschaltet sein; ihre Benutzung ist untersagt.


    Grundsatzentscheidungen des Bundesspielausschusses (BSA)

    Nr. 52 (21.10.2004)
    Der Verstoß eines Spielers gegen die BTO 6.7 zweiter Satz "Im Turniersaal mitgeführte Telefone (Handys, o.ä.) müssen ausgeschaltet sein; ihre Benutzung ist untersagt" führt grundsätzlich zum Partieverlust.

  • hallo,

    für alle Streitfälle kann es keine Genze geben. Aber was ist mit dem konkreten Fall Handy?

    Gruß Roland 

  • @ Roland Röttgers

    Eine eindeutige oder vernünftige Grenze (sozusagen als Patentrezept für jeden Streitfall) wird Dir keiner nennen können, weil es die einfach nicht gibt.

    Ganz im Gegenteil ist es vielmehr so, dass in vielen Fällen auch ein Schiedsrichter mit 'gesundem Urteilsvermögen' nicht eindeutig wird entscheiden können, auf welcher Seite dieser ominösen Grenze ein Fall nun anzusiedeln ist.

    Nur, was soll die Frage?
    Aus der Tatsache, dass es viele Fälle geben mag, die nicht eindeutig und zweifelsfrei entscheidbar sind, folgt doch nicht, dass es nicht Fälle geben könne, die klar sind wie Kloßbrühe, oder?
  • Hallo,

    verstehe, dies wäre aber eine Grenze außerhalb der Schachregeln, wenn dem alle zustimmen können und wir uns darauf einigen, daß die benutzung eines Handys ob selber telefonieren oder ob es klingelt nicht grundsätzlich zum Partieverlust führen soll, einverstanden. Weil das bloße Klingelnlassen keine unsportlichkeit ist, da  mit Sicherheit kein Vorteil für den betreffenden feststellbar ist.

    Gruß Roland 

  • Anonymous

    Nochmal,


    wo ist die Grenze?


    eine vernünfige Grenze bitte, die anwendbar ist. Mir ist es egal wie die aussieht nur sollte sie für alle gelten. Ich bin lernfähig und offen für Vorschläge, habe aber noch keinen gehört.


    Gruß Roland



    Die Grenze ist vermutlich relativ einfach: Da, wo eine tatsächliche Unsportlichkeit gegen den Gegner vorliegt. Wenn jemand 15 Minuten seiner eigenen Zeit nutzlos runterlaufen lässt, ist das zunächst für diesen ein sportlicher Nachteil, der somit für Dich einen Vorteil bedeutet. Da wohl offensichtlich in dem Fall auch schnell klar war, dass die Abwesenheit nicht zu einer sportlichen Leistungssteigerung genutzt wurde, hätte man es an der Stelle gut sein lassen können, wenn man vorrangig Schach spielen will. Motto: "Selbst Schuld"! Ist eigentlich mit gesundem Menschenverstand nicht so schwierig.

  • Jetzt mal allgemein.

    Solche Diskussionen wir hier sind sehr schön, ich hoffe wir können uns auf ein Vorgehen für die Zukunft einigen, mir wäre sehr daran gelegen.

    Gruß Roland

    P.S. Vielleicht hat der Protest doch sein gutes, weil ein häufig diskutiertes Problem vielleicht abschließend geklärt wird.

     

  • Nochmal,

    wo ist die Grenze?

    eine vernünfige Grenze bitte, die anwendbar ist. Mir ist es egal wie die aussieht nur sollte sie für alle gelten. Ich bin lernfähig und offen für Vorschläge, habe aber noch keinen gehört.

    Gruß Roland

  • Anonymous

    Hallo,

    mal an den Rainaldinho,

    ich finde es schon sehr spannend das der dermaßen über meine Motivlage informiert bist. Hast Du heimlich mit meiner Frau telefoniert, um so Aussagen zu treffen?

    An Frank F.

    nein ich werde es nicht forcieren ein Null Null anzustreben. Noch einmal zu Klarstellung ich habe den Fehler eingestanden nicht weitergespielt zu haben, den Einspruch hingegen halte ich nach wie vor für richtig.

    Die Frage nach der Grenze, wann ein Regelverstoß Konsequenzen haben sollte ist immer noch nicht schlüssig beantwortet. Zu meiner Motivlage sind alle erforderlichen Informationen bekannt.

    Und sollte der Einspruch abgewiesen werden, was wahrscheinlich ist, da daß der höchste Bundesdeutsche Spielausschuß in einem ähnlichen Fall entsprechend entschieden hat, werden alle Regelverstöße von mir genau so geahntet werden, unabhängig von der Mannschaftszugehörigkeit.

    Viele Grüße Roland Röttgers

     

    Mensch Roland, so langsam kommst du mir vor wie die Eva Herrmann des Leverkusener Schachs. Man baut die hier eine Brücke nach der anderen, damit du ohne großen Gesichtsverlust aus dieser vermaledeiten Geschichte herauszukommst und dann knallst du uns so einen Post um die Ohren.

    Deshalb noch einmal: .

    Wenn Schachfreund Dellbrügge nach 3 Zügen telefoniert, dann kann man mit Sicherheit ausschließen, dass er seine Frau anruft und fragt: "Hör mal Margot, guck doch mal bitte in meinen Eröffnungsbüchern nach, was man bei Französisch auf 3. e5 antwortet". 

     
    Insofern war sein Verhalten ärgerlich und vielleicht war es auch respektlos, dich 15 Minuten am Brett warten zu lassen (so lange verbleiben einige unserer Spieler nach wenigen Zügen auf der Toilette - da fragt auch keiner nach) - es war jedoch nie und nimmer ein Versuch, sich bei der Partie auf unsportliche Weise einen Vorteil zu verschaffen.

     

    Wenn man in einer solchen Situation dann Protest einlegt, um sich den Punkt zu ergaunern, ist dass möglicherweise (die endgültige Entscheidung steht wohl noch aus) rechtmäßig, es ist aber grob unsportlich und tritt den Gedanken des fairen sportlichen Wettstreits mit Füßen.

     

    Wenn du das nicht sehen willst, dann weiß ich auch nicht mehr......
     

     mf 


  • AnonymousDas Diskussionsthema hier im Thread ist einer der Gründe, warum ich mich vor einiger Zeit aus dem Vereinsleben verabschiedet habe.


    Hier geht es um einen Einzelfall - die absolut überwiegende Mehrheit der Foristen ist ja anderer Meinung. Aber natürlich können auch Einzelfälle einem die Sache gründlich vermiesen.

  • Das Diskussionsthema hier im Thread ist einer der Gründe, warum ich mich vor einiger Zeit aus dem Vereinsleben verabschiedet habe.
  • Anonymous

    Die Frage nach der Grenze, wann ein Regelverstoß Konsequenzen haben sollte ist immer noch nicht schlüssig beantwortet. Zu meiner Motivlage sind alle erforderlichen Informationen bekannt.


    Und sollte der Einspruch abgewiesen werden, was wahrscheinlich ist, da daß der höchste Bundesdeutsche Spielausschuß in einem ähnlichen Fall entsprechend  entschieden hat, werden alle Regelverstöße von mir genau so geahntet werden, unabhängig von der Mannschaftszugehörigkeit. 



    Traurig. Smiley Wenn hier schon nach der "Grenze" gefragt wird: Es gibt auch sowas wie moralische Grenzen, die man tunlichst beachten sollte. Das ist hier m. E. nicht geschehen. (Ich hatte ja eigentlich immer noch die stille Hoffnung, dass vielleicht doch nicht alle erforderlichen Informationen bekannt sind... Aber anscheinend liegt der Fall wirklich so wie er sich hier darstellt.) - Wenn ich mich (als Turnierleiter) den Regeln im gleichen Maße verpflichtet fühlen würde, würde ich auf der Stelle mein Amt niederlegen. Damit könnte ich nicht leben.





    editiert von: Querspringer, 13.11.2007, 11:06 Uhr
  • Hallo,

    mal an den Rainaldinho,

    ich finde es schon sehr spannend das der dermaßen über meine Motivlage informiert bist. Hast Du heimlich mit meiner Frau telefoniert, um so Aussagen zu treffen?

    An Frank F.

    nein ich werde es nicht forcieren ein Null Null anzustreben. Noch einmal zu Klarstellung ich habe den Fehler eingestanden nicht weitergespielt zu haben, den Einspruch hingegen halte ich nach wie vor für richtig.

    Die Frage nach der Grenze, wann ein Regelverstoß Konsequenzen haben sollte ist immer noch nicht schlüssig beantwortet. Zu meiner Motivlage sind alle erforderlichen Informationen bekannt.

    Und sollte der Einspruch abgewiesen werden, was wahrscheinlich ist, da daß der höchste Bundesdeutsche Spielausschuß in einem ähnlichen Fall entsprechend  entschieden hat, werden alle Regelverstöße von mir genau so geahntet werden, unabhängig von der Mannschaftszugehörigkeit. 

    Viele Grüße Roland Röttgers 

  • Hallo Leute,

    jetzt habt ihr ausgiebig darüber diskutiert was der Herr Röttgers falsch gemacht haben soll.

    Aber mich würde viel mehr interessieren, was die Beweggründe des Herrn Dellbrügge waren, während der Partie zu telefonieren?

    Waren es eher familiäre/private Gründe, die dann aller ehrenwert wären, oder waren sie doch schachlicher Natur??? was ja verboten wäre. Oder waren gar ganz andere Gründe Auslöser des telefonierens??

    Denn diese Beweggründe sollten auch mit in die Entscheidung einfliessen warum es zu diesem Vorfall gekommen ist, und warum die Beteiligten dann so gehandelt haben wie sie es getan haben. 

  • ednett

    ...Und um solche "Kurzschlusshandlungen in Zukunft zu unterbinden, schlage ich eine dreiwöchige Schutzsperre für alle Mannschaftsführer vor, die unbedingt einen Regelseminar besuchen wollen.....


    mf




    Manni, alte Radsport-Fritte! Genau das schwebte mir auch vor!!!
    Ich denke auch, dass RR durch sein Regelseminar (ähnlich einem exzessiven Höhentraining bei Leistungssportlern) einen erhöhten Regeltokrit-Wert hatte und eine Schutzsperre von einem Monat angebracht ist, bis er den Großteil der Korinthen wieder vergessen hat und sein Regeltokrit-Wert wieder unter die erlaubte Grenze gefallen ist.

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